Jagd-Schieß-Club Berlin e.V.

 

FAQ

Wie alt muß man sein, um am Schießsport teilzunehmen?
Nach der deutschen Sportordnung darf jeder, der 18 Jahre alt ist, am Schießsport teilnehmen. Jugendliche unter 18, aber älter als 16 Jahre, dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern teilnehmen – jedoch nur unter der Aufsicht durch entsprechend qualifiziertes Personal (spezieller Jugend-Aufsichtsschein!) und auch nur mit Kleinkaliberwaffen.

Wie kann ich erstmals an einer Schießübung teilnehmen?
Einfach eine Anfrage über das Kontaktformular senden. Je nach Disziplin und Interessenlage laden wir Sie gern zu einem Probeschießen ein. Entsprechende Waffen werden zur Verfügung gestellt. Das Schießen wird dann unter direkter Aufsicht eines Clubkameraden stattfinden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Anzahl der Gäste begrenzen. Gäste sollten vorher einplanen, dass Munition teuer ist (präzise Langwaffenmunition kann durchaus mehrere Euro pro Schuss kosten), die Kosten sind dem Clubmitglied, das die Munition stellt, zu erstatten. Weitere Informationen zur Teilnahme an einem Gastschießen sind hier erhältlich.

Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen, um eine Waffe zu erwerben?

Vier Bedingungen müssen erfüllt werden:

  1. Mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem zugelassenen Verein wie unserem JSCB.
  2. Bestehen der Prüfung der Waffensach- und –fachkunde.
  3. Nachweis regelmäßiger Trainingstermine (18 Termine pro Jahr oder 12 Monate lang jeden Monat einmal – z.B. durch Eintrag im Schießbuch)
  4. Bestätigung von Mitgliedschaft und regelmäßiger Teilnahme an Schießterminen des Vereinsvorstandes und des Verbandes BDS zur Vorlage und Beantragung beim Landeskriminalamt.
  5. Jäger können nach erfolgter Jägerprüfung automatisch Waffen erwerben (s. unten).

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Erwerb von Lang- und Kurzwaffen?
Langwaffen dürfen im Prinzip ohne Einschränkung der Zahl erworben werden. Sportschützen dürfen dabei maximal zwei Waffen pro Halbjahr erwerben, bei Jägern gibt es diese Einschränkung nicht. Der Jäger kann nach Einholung eines Voreintrages auf der Waffenbesitzkarte zwei Kurzwaffen zum Fangschuss erwerben. Kurzwaffen dürfen von Sportschützen nur erworben werden, wenn eine regelmäßige sportliche Betätigung nachgewiesen wird. Der Sportschütze muss nachweisen, dass er die entsprechende Disziplin (z. B. Kleinkaliberpistole oder Großkaliberrevolver etc.) sportlich schießt und an entsprechenden Wettkämpfen teilnimmt.
Sportschützen müssen das Fortbestehen des „Bedürfnisses“ nach dem Erwerb einer Waffe für diese Waffe 10 Jahre lang nachweisen, die Waffenbehörde kann das überprüfen. Nach aktueller Rechtslage muss 6x/Jahr mit der entsprechenden Kategorie (Langwaffe bzw. Kurzwaffe) oder in jedem Quartal des Jahres einmal geschossen werden.

Kann der JSCB Bescheinigungen gemäß §19 Landesjagdgesetz Berlin ausstellen?
Wir sind berechtigt, nach entsprechender Prüfung eine solche Bescheinigung auszustellen, die die Behörden gemäß §19 Landesjagdgesetz Berlin verlangen, um alle 3 Jahre den Jagdschein zu verlängern. Dasselbe Formular dient auch dem Schießnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Wir bitten um Verständnis darum, dass wir aus verschiedenen Gründen diese Schießnachweise üblicherweise nur für unsere Vereinsmitglieder ausstellen.